Bedingungen für die Anlieferung
Jeder Sendung ist ein amtliches Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache beizufügen. Sendungen aus den Sperrgebieten, in denen Faulbrut nachgewiesen wurde,dürfen nicht geschickt werden. Sendungen ohne Gesundheitszeugnis werden nicht aufgestellt und gehen sofort auf Kosten des Beschickers zurück.
Jeder Beschicker hat anzugeben, zu welchem Imker-/Landesverband bzw. zu welcher Imkervereinigung er gehört.
Alle Königinnen sind mit der jeweiligen Jahresfarbe zu zeichnen. Sendungen, bei denen auch nur ein Drohn festgestellt wird, werden auf Kosten des Beschickers unter Erhebung der vollen Belegstellengebühren zurückgeschickt.
Im Zuge des europäischen Bienenmarktes sind Sendungen aus allen Mitgliedstaaten zugelassen. Gesundheitszeugnisse sind in deutscher Sprache beizufügen.
Beschickungen sind nur mit EWK (1/3-Normalmaß) möglich. Den Sendungen müssen Rücksendepapiere (ausgefüllt) beigefügt werden.
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Transportgestelle bienendicht sind. Ansonsten kann der Transport durch die Spedition oder das Schiffspersonal abgelehnt werden. Wichtig ist auch, dass für eine ausreichende Lüftung Sorge getragen wird. Transportgestelle mit geschlossenem Deckel haben sich nicht bewährt.

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